Förderprogramme

INQA-Coaching für kleine und mittelständische Unternehmen

Seit Juli 2023 erhalten kleine und mittelständische Unternehmen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Europäische Sozialfond Plus eine Förderung für externe Beratungsleistungen, um die Digitalisierung im Unternehmen voranzubringen.

Im Rahmen des Förderprogramms erarbeiten die KMU gemeinsam mit einem zertifizierten INQA-Coach Lösungen, um die Herausforderung der digitalen Transformation erfolgreich zu bewältigen. Das Coaching geschieht unter aktiver Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Beschäftigten durch deren explizite Einbeziehung. Im Zentrum des INQA-Coachings steht ein gemeinsamer Lern- und Entwicklungsprozess hin zu passgenauen Lösungen für den Betrieb.

Im Rahmen des Coachings werden folgende Fragestellungen bearbeitet:

  • Welche Auswirkungen hat der Digitalisierungsprozess auf meine Branche/auf mein Unternehmen?
  • Welche Chancen und Möglichkeiten gibt es, um die Arbeitsprozesse in meinem Unternehmen durch den Einsatz von digitalen Technologien effizienter und produktiver zu gestalten?
  • Welche Konsequenzen hat die Digitalisierung für die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten?
  • Wie kann ich meine Beschäftigten motivieren, gemeinsam an der digitalen Zukunft zu arbeiten?
Wer und was wird gefördert?

Gefördert werden bis zu 80 Prozent der anfallenden Beratungskosten in Höhe von 1200 EUR (netto) pro Tag. Insgesamt werden maximal 12 Beratungstage à 8 Stunden (aufteilbar auf mehrere Tage) vom BMAS und dem ESF plus bezuschusst. Das entspricht einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von max. 11.520 EUR. Die Beratung muss innerhalb von sieben Monaten abgeschlossen sein. Die Förderung der Beratungsleistung folgt dem Erstattungsprinzip, d.h. die Unternehmen gehen in Vorleistung.

Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit und weniger als 250 Beschäftigten. Das Unternehmen muss seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen, einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Mio. EUR haben. Zudem darf es in den letzten 3 Steuerjahren nicht mehr als 200.000 EUR staatliche Beihilfen (inklusive der INQA Coaching Förderung) erhalten haben

Wie verläuft der Coachingprozess?

INQA-Coaching erfolgt ausschließlich auf der Grundlage agiler Methoden. Die Mitarbeitenden werden durch einen qualifizierten INQA-Coach angeleitet, in zwei voneinander unabhängigen Projektteams selbstverantwortlich und agil an Lösungen zu spezifischen Aufgabenstellungen zu arbeiten. Die Erfahrungen mit der agilen Methode können jederzeit auf andere Projekte im Unternehmen übertragen werden. Dies führt nachweislich zu mehr Arbeitszufriedenheit und Flexibilität hinsichtlich der digitalen Veränderungen. Diese sechs Gestaltungsfelder werden durch das INQA-Coachings gefördert:

  • Neue Geschäftsmodelle & Innovationsstrategien (Anpassungsfähigkeit auf veränderte Marktbedingungen)
  • Produktionsmodell & Arbeitsorganisation (Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitsorganisation)
  • Personalpolitik, Beschäftigung & Qualifizierung (Wie fit sind die Menschen für die digitale Welt?)
  • Sozialbeziehungen & Kultur (Auswirkungen des digitalen Wandels auf die Unternehmenskultur)
  • Führung, berufliche Entwicklung & Karriere
  • Arbeitsplatz der Zukunft, Arbeitszeit- & Leistungspolitik

Machen Sie Ihr Unternehmen jetzt fit für die Zukunft

Das Förderprogramm zum INQA-Coaching endet 2027. Weitere Informationen erhalten Sie in der aktuellen Förderrichtlinie INQA-Coaching vom 16.08.2022 (bundesanzeiger.de) und unter https://www.inqa.de

Stand 23.06.2023 /Alle Angaben ohne Gewähr.

Was ist INQA-Coaching? Link zum Video

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Potentialberatung NRW

Die Potenzialberatung ist ein Förderprogramm für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Angebot werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen finanziell unterstützt, wenn sie sich zur Stärkung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit für eine beteiligungsorientierte Beratung – Potentialberatung – entscheiden.

Mit der Potentialberatung nehmen Sie Ihren Betrieb als Ganzes in den Blick, analysieren die Stärken und Schwächen sowie Risiken und Chancen, erkennen unausgeschöpfte Ressourcen und Qualifizierungsbedarfe und setzen notwendige Veränderungen mit professioneller Begleitung um. In der Potenzialberatung wählen Sie Ihren Berater: In selbst aus und beziehen alle Mitabeiter:Innen aktiv in den Prozess ein.

Wer und was wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Non-Profit-Organisationen sowie Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen.

Gefördert werden 40 Prozent der entstehenden Beratungskosten mit maximal EUR 400,00 pro Beratungstag für bis zu 8 Beratungstage. Ein Beratungstag umfasst 8 Stunden. Bei einer Neustartberatung in Verbindung mit einer Potentialberatung erhalten Unternehmen eine weitere Förderung für 2 zusätzliche Beratungstage. Voraussetzung für die Förderung ist der Erhalt eines Beratungsschecks. Dieser Beratungsscheck muss bei Antragstellung vorgelegt werden. Das Förderprogramm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Der Beratungsinhalt muss mindestens eines der folgenden Themenfelder abdecken:

  • Arbeitsorganisation
  • demographischer Wandel
  • Gesundheit
  • Digitalisierung
  • Personalentwicklung

Was ist Potenzialberatung? Link zum Video

Neustartberatung und Transformationsberatung

Seit dem 01.07.2022 wurde mit der Transformationsberatung NRW ein weiteres Förderinstrument eingeführt. Zudem ist als Programmergänzung die so genannte Neustartberatung hinzugekommen.

Neustartberatung

Die Neustartberatung unterstützt Ihre Beschäftigten dabei, unternehmensinterne Restrukturierungsprozesse besser zu verstehen. Durch die Beschäftigung mit der notwendig gewordenen Veränderung, gewinnen die Mitarbeiter:Innen fehlende Sicherheit und Orientierung zurück und begegnen notwendigen Veränderungsprozessen offener und weniger ängstlich.

Wer und was wird gefördert?

Ein Unternehmen kann die Neustartberatung beantragen, wenn in den vergangenen sechs Monaten eine Anzeige gemäß §17 Kündigungsschutzgesetz erfolgt ist. Eine Neustartberatung muss vor Beginn der Potentialberatung oder Transformationsberatung durchgeführt werden. Da es sich um eine Programmergänzung handelt, ist sie nur in Verbindung mit einem der beiden Förderprogramme möglich. Für die Neustartberatung können zwei zusätzliche Beratungstage vor Beginn der o. g. Förderprogramme über den Beratungsscheck ausgegeben werden.

Transformationsberatung

Die Transformationsberatung orientiert am Thema Green Economy und begleitet Unternehmen bei der betriebsindividuellen Ausgestaltung einer entsprechenden Unternehmensstrategie. Im Mittelpunkt des Beratungsprozesses steht die Entwicklung in Richtung einer klima- und umweltfreundlichen Wirtschaft, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und Erwartungen der Endverbraucher*innen an umwelt- und ressourcenschonende Produkte und Dienstleistungen zu erfüllen. Auch dieser Programmbaustein setzt auf das beteiligungsorientierte Vorgehen in der Beratung.

Wer und was wird gefördert?

Das Angebot der Transformationsberatung richtet sich an Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen und Arbeitsstätten in Nordrhein-Westfalen. Die Transformationsberatung NRW kann auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die sich in wirtschaftliche Schwierigkeiten befinden. Gefördert werden 40 Prozent der notwendigen Ausgaben für bis zu 12 Beratungstage, höchstens jedoch 400 € pro Beratungstag.

Für beide Programmbausteine ist vor Beginn ein Beratungsgespräch und eine Bewertung des Projekts durch eine Beratungsstelle erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beratungsstelle für Potential- und Transformationsberatung.

Was ist Transformationsberatung? Link zum Video

Machen Sie Ihr Unternehmen jetzt fit für die Zukunft.

https://www.mags.nrw/transformationsberatung

https://broschuerenservice.mags.nrw/mags/shop/Transformationsberatung_NRW/0

Stand 01.07.2022/ Alle Angaben ohne Gewähr.

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