Förderprogramme

BTC-Partner informiert zur Potentialberatung / NRW

Ab dem 01.07.2022 hat die bewährte Potentialberatung NRW Zuwachs bekommen. Hinzugekommen sind die Transformationsberatung NRW und die Programmergänzung Neustartberatung NRW.

Die Potentialberatung unterstützt Unternehmen und Beschäftigte dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Mit Hilfe externer Beratungskompetenz und unter direkter Beteiligung der Beschäftigten werden die Potentiale des Unternehmens ermittelt und deren Umsetzung begleitet werden.

Mit der Potentialberatung stellen Sie die Weichen für eine zielgerichtete Leistungssteigerung in Ihrem Unternehmen:

  • Sie nehmen Ihren Betrieb als Ganzes in den Blick.
  • Sie nutzen qualifizierte externe Beraterinnen und Berater und wählen diese selbst aus.
  • Sie analysieren Stärken und Schwächen sowie Risiken und Chancen.
  • Sie erkennen unausgeschöpfte Ressourcen sowie Qualifizierungsbedarfe.
  • Sie beteiligen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an diesem Prozess.
  • Sie entwickeln Handlungsziele und legen konkrete Maßnahmen fest.
  • Sie unternehmen erste Umsetzungsschritte unter professioneller Begleitung

Wer und was wird gefördert?

Gefördert werden 40 % der notwendigen Ausgaben für 1 bis 8 Beratungstage, höchstens 400 € pro Beratungstag. Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen und an Arbeitsstätten in Nordrhein-Westfalen mit mindestens 10 Beschäftigten. Die Potentialberatung NRW kann auch von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden.

Das Förderprogramm Transformationsberatung, orientiert am Thema Green Economy und begleitet Unternehmen bei der betriebsindividuellen Ausgestaltung einer entsprechenden Unternehmensstrategie. Im Mittelpunkt des Beratungsprozesses steht auch hier das beteiligungsorientierte Vorgehen.

Wer und was wird gefördert?

Gefördert werden 40 % der notwendigen Ausgaben für 1 bis 12 Beratungstage, höchstens 400 € pro Beratungstag. Das Angebot richtet sich an Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen und an Arbeitsstätten in Nordrhein-Westfalen mit mindestens 10 Beschäftigten. Die Transformationsberatung NRW kann auch von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden.

Bei der Neustartberatung NRW handelt es sich um zwei zusätzliche Beratungstage innerhalb der o. g. Förderprogramme. Ein Unternehmen kann diese beantragen wenn in den vergangenen sechs Monaten eine Anzeige gemäß §17 Kündigungsschutzgesetz erfolgt ist. Die Neustartberatung NRW soll Beschäftigten dabei helfen, Sicherheit und Orientierung zurückzugewinnen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dabei unterstützt, den unternehmensinternen Restrukturierungsprozess zu verstehen. Dies erhöht die Offenheit für den zukünftigen Veränderungsprozesses, die mit Hilfe einer Potential- oder Transformationsberatung angestoßen werden.

Bitte beachten Sie, dass für die Umsetzung der Förderung ein Beratungsgespräch und eine Bewertung der Vorhaben durch eine Beratungsstelle vorausgesetzt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beratungsstelle.

Machen Sie Ihr Unternehmen jetzt fit für die Zukunft.

Alle Angaben ohne Gewähr. Quelle und weitere Informationen zu dem Programmen:

https://www.gib.nrw.de/themen/arbeitsgestaltung-und-sicherung/programmfamilie_potentialberatung

Informationen zur Antragsstellung:

https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag

Weitere Informationen zu Förderprogrammen für Unternehmen in NRW:

https://www.mags.nrw/foerderangebote-unternehmen

Stand 01.07.2022

Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Für eine erste Anfrage nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.